Dass man auf fast alles eine Versicherung abschließen kann ist bekannt. Auch Banken bieten ihren Kunden bei einer Kreditvergabe häufig an, die Rückzahlung dieses Darlehens zu versichern. Eine solche Versicherung nennt sich meist Kreditversicherung, Restschuldversicherung oder auch Kreditlebensversicherung.
Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers – sei es durch Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder durch einen Todesfall – springt diese Versicherung ein und übernimmt – vorübergehend oder ganz – die Tilgung des Kredits. Je umfangreicher die Versicherung ist und je mehr Risiken sie abdeckt, desto teurer ist sie dementsprechend auch. Die Kosten richten sich zudem auch nach der Höhe des Darlehens und dem Alter des Kreditnehmers. Ein wichtige Rolle spielt auch die Kreditwürdigkeit des Kunden, denn wenn dieser eine schlechte Bonität aufweist, setzen Banken eine Kreditversicherung als Bedingung für die Kreditvergabe häufig voraus. Die Kosten für die Kreditversicherung werden zu Beginn der Laufzeit auf die Kreditsumme aufgeschlagen und mit verzinst. Dadurch steigt zusätzlich zu den reinen Kosten der Versicherung die Zinslast für das Darlehen insgesamt.
Kreditnehmer haben in der Regel die Möglichkeit, zwischen folgenden 3 Versicherungsfällen zu wählen:
Die größte, weil umfangreichste – jedoch auch teuerste Absicherung bietet dabei die dritte Variante.1] Banken bevorzugen es daher, ihren Kunden diese zu vermitteln. Denn auch die Provision, welche die Bank von der Versicherung erhält, ist bei Abschluss eines solchen Rund-um-Pakets am höchsten. Für Banken sind Kreditversicherungen ein klarer Vorteil: Sie profitieren bei Abschluss einer Versicherung von der Provision, und bekommen im Versicherungsfall auch weiterhin zuverlässig ihr Darlehen zurückgezahlt. Doch ist eine solche Kreditversicherung für den Verbraucher ebenso sinnvoll? Und in welchem Umfang lohnt es sich, etwaige Risiken zu versichern?
Im Grunde ist eine Kreditversicherung einer Risikolebensversicherung sehr ähnlich. Besteht also bereits eine solche Lebensversicherung, braucht man keine Kreditversicherung mehr. Die Lebensversicherung bietet gegenüber der Kreditversicherung mit Todesfallschutz – die im Todesfall nur die Rückzahlung des laufenden Kredits sicherstellt – den umfassenderen Schutz und ist zudem deutlich rentabler.
Ist der Kreditnehmer nicht alleinstehend und hinterlässt im Todesfall Frau und Kinder, ist eine Risikolebensversicherung die bessere Wahl und – sofern noch nicht vorhanden – ohnehin überfällig.
Auch bei einer bereits bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung macht es wenig Sinn zusätzlich noch eine Kreditversicherung abzuschließen. Kreditnehmer sollten also im Vorfeld immer den Leistungsumfang bestehender Versicherungen prüfen. Bestehen noch keine anderweitigen Versicherungen, kann eine Kreditversicherung im Einzelfall natürlich trotzdem in Betracht gezogen werden. Besonders bei sehr hohen Darlehen mit langer Laufzeit kann sich ein solcher Risikoschutz lohnen.
Jedoch sollte man immer genau abwägen, ob eine Versicherung wirklich sinnvoll ist und wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein bestimmter Versicherungsfall eintritt. Kurz gesagt: Welche Risiken man am ehesten absichern sollte. Die verschiedenen Versicherungsangebote unterscheiden sich zum teil sehr deutlich sowohl von den Kosten, als auch inhaltlich. Wichtig ist es daher immer zu vergleichen und jedes Detail eines Angebots zu kennen, um ein passendes und faires Angebot zu finden und keine bösen Überraschungen zu erleben.
Versicherungen zahlen häufig nicht, obwohl ein Versicherungsfall eingetreten ist.2] Die Bedingungen vieler Verträge sind oft sehr unklar formuliert, deshalb sollte man das Kleingedruckte genau lesen. In diesen Klauseln steht dann zum Beispiel, dass der Kredit erst über einen bestimmten Zeitraum abgezahlt werden musste, bevor die Versicherung haftet. Meist schließen die Versicherungen eine Zahlung auch aus, wenn der Kunde seinen Job selbstständig kündigt. Trotz Arbeitlosigkeit ist der Risikoschutz dann ohne Wirkung. Prüfen sie deshalb alle Vertragskonditionen genau, und vergleichen sie die verschiedenen Angebote, bevor sie einen Vertrag unterschreiben. Machen sie Notfalls von ihrem Widerrufsrecht gebraucht. Binnen 2 Wochen nach Unterzeichnung hat man das Recht, von seinem Vertrag zurück zu treten. Das ist sehr hilfreich, falls man erst später feststellt, dass man wichtige Vertragsdetails übersehen hat.