Das sind Effektivzins, Sollzins & Nominalzins

Im Zusammenhang mit Krediten hört man immer wieder von Effektiv- und Sollzins (früher Nominalzins).

Sollzins

Der Sollzins ist exakt im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 489 BGB vom 11.06.2010) definiert. Laut diesem ist er ...

... der gebundene (also für einen längeren Zeitraum festgeschriebene) oder veränderliche (variable) periodische Prozentsatz, der pro Jahr auf das in Anspruch genommene Darlehen angewendet wird.

Der Sollzins bezeichnet also die Höhe der laufenden Zinsrate und definiert somit den Betrag, welcher zusätzlich zum Tilgungsanteil an die Bank gezahlt werden muss. Der Sollzins deckt also nur die reinen Kreditkosten. Die Gesamtkosten für einen Kredit sind aber immer höher als der reine Sollzins. Zusätzlich zu diesem muss auch noch der Effektivzinssatz bezahlt werden.

Effektivzins

Der Effektivzinssatz wird aus Sollzinssatz, Tilgungssatz, Tilgungsbeginn, Höhe der Tilgung, Zinsfestschreibungsdauer und Auszahlungskurs errechnet und ergibt resultierend aus diesen Faktoren die tatsächliche Höhe der finanziellen Belastung für einen Kredit an. Zusätzlich können noch Bearbeitungsgebühren anfallen.

Die Inflation ist im Sollzins noch nicht berücksichtigt, kann aber gerade bei langen Kreditlaufzeiten ein erheblicher Kostenfaktor sein. Die Rückzahlung der Kreditsumme ohne Zinsen wird Tilgung genannt. Diese erfolgt über eine festgelegte Laufzeit und zu einem bestimmten Prozentsatz der Kreditsumme. Bei der Aufnahme eines Darlehens sollte immer darauf geachtet werden, wie sich der Effektivzinssatz zusammensetzt und welche Kosten genau mit einfließen.

Beispiel

Darlehensbetrag 15.000€
Anzahl der Raten pro Jahr 12 Raten
Sollzinsbindung 10 Jahre
Anfängliche Tilgung 2,00%
Auszahlungskurs 100%
Gebundener Sollzinssatz 6,00%
Effektiver Jahreszins 6,17%