Kreditinstitute und Banken verdienen Geld an Krediten, indem sie über die gesamte Kreditlaufzeit hinweg Zinsen berechnen. Falls ein Kredit frühzeitig abgelöst wird, kann die Bank für die eigentlich geplante Restlaufzeit natürlich keine Zinsen mehr verlangen und verdient somit weniger, als sie es zum Zeitpunkt der Kreditvergabe geplant hatte.
Dieser Verdienstverlust kann mit Vorfälligkeitszinsen entschädigt werden: Die Vorfälligkeitsentschädigung.
Vorfälligkeitsentschädigung berechnen
Wenn Du wissen möchtest, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung für Deinen Kredit ausfällt, kannst Du sie hier berechnen.
Der Maximalbetrag der Vorfälligkeitsentschädigug ist bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen, die nach dem 11.06.2010 abgeschlossen wurden, durch § 502 BGB Vorfälligkeitsentschädigung gesetzlich begrenzt und darf folgende Beträge jeweils nicht überschreiten:
- 1. 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags oder, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung ein Jahr nicht überschreitet, 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags,
- 2. den Betrag der Sollzinsen, den der Darlehensnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätte.
Darlehen, die vor dem 11.06.2010 abgeschlossen wurden, sind im Vorfälligkeitszins leider nicht gedeckelt. Bei diesen älteren Krediten dürfen die Kreditgeber die Höhe Vorfälligkeitsentschädigung selber und nach eigenem Ermessen festlegen. Sollte im Kreditvertrag keine Information zur Vorfälligkeit zu finden sein, sollte man den Kreditgeber direkt kontaktieren und dort nachfragen.
Im folgenden Beispiel wird von einem Darlehen zu folgenden Konditionen ausgegangen:
Die zu begleichenden Gesamtkosten dieses Kredites würden 12.580,40 EUR betragen, also 2.580,40 EUR mehr als der Nettodarlehensbetrag.
Diese 2.580,40 EUR sind der Zinsertrag (Umsatz) des Kreditgebers, mit denen er zum Zeitpunkt der Kreditvergabe fest rechnet.
Nach 18 Monaten wurden in 18 Raten bereits 3.780,00 EUR gezahlt. Davon gehen anteilsmäßig 1.251,67 EUR Zinsertrag an den Kreditgeber. Eigentlich würde der Kreditgeber in den restlichen Monaten weitere 1.328,73 EUR erhalten.
Sollte der Kreditnehmer den Kredit jedoch vorzeitig nach 18 Raten ablösen, würde dem Kreditgeber der zu diesem Zeitpunkt offene Zinsertrag von 1.328,73 EUR für die restlichen 42 Raten entgehen.
Um diesen Verlust zu kompensieren, muss der Kreditnehmer dem Kreditgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung (VFE, oben blau dargestellt) zahlen. Da in diesem Beispiel die aktuellen Restlaufzeit von 42 Monaten ein Jahr überschreitet (vgl Abs. 1 § 502 BGB Vorfälligkeitsentschädigung), würde ein Vorfälligkeitszins von 1% greifen und die Vorfälligkeitsentschädigung würde maximal 74,72 EUR betragen.
Bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr würde der Vorfälligkeitszins 0,5% betragen.